Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wird es auch in Zukunft eine Rente geben, die ich vor dem 67. Lebensjahr und ohne Abschläge beziehen kann?


Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr wird eine neue Rentenart, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eingeführt: Wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen.

Welche Zeiten werden auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet?


Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden angerechnet Pflichtbeiträge aus Zeiten einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit und Pflege, sowie Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr. Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Zeiten aus dem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting sowie Zeiten mit freiwilligen Beiträgen.

Was ist, wenn erst nach dem 65. Lebensjahr die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt wird?


Wird diese Voraussetzung erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt, kann eine abschlagsfreie Rente im Folgemonat beginnen. Wenn zum Beispiel erst mit 65 Jahren und sechs Monaten im Januar 2021 die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist, beginnt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Februar 2021.

(Stand: Januar 2007)



Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

27.06.2008