Rente und Scheidung

Scheiden tut weh. Wenn Ehepaare auseinander gehen, geht es nicht nur um Trennungsschmerz. Auch die gemeinsam erarbeiteten Werte müssen gerecht untereinander aufgeteilt werden. Das ist nicht nur Sache der Paare selbst. Darum kümmert sich auch das Familiengericht im so genannten Versorgungsausgleich. Neben Sachwerten und Vermögenswerten werden dabei die Versorgungsansprüche verteilt - darunter auch Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Arten des Versorgungsausgleichs

Alle Versorgungen, die durch Berufstätigkeit oder durch Vermögen erworben beziehungsweise aufrechterhalten wurden, werden in den Versorgungsausgleich einbezogen. Lesen Sie, welche Ansprüche wie ausgeglichen werden
Mehr Information zum Thema: "Arten des Versorgungsausgleichs"

Entscheidungsverfahren

Das Familiegericht entscheidet, wer ausgleichspflichtig oder ausgleichsberechtigt ist und entscheidet darüber, wie der Versorgungsausgleich durchzuführen ist.
Mehr Information zum Thema: "Entscheidungsverfahren"

Anrechnungsverfahren

Der Versorgungsausgleich wirkt sich vor allem auf die Höhe Ihrer Rente aus. Sind Sie ausgleichsberechtigt, erhalten Sie mehr Rente. Sind Sie ausgleichspflichtig, wird Ihre Rente entsprechend gemindert.
Mehr Information zum Thema: "Anrechnungsverfahren"

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

01.12.2006