Verbindungsstelle für Kroatien


Zwischen Deutschland und Kroatien findet im Bereich der sozialen Sicherheit das deutsch-kroatische Sozialversicherungsabkommen vom 24. November 1997 Anwendung. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd ist eine der Verbindungsstellen für die Durchführung dieses Abkommens im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer ist für Sie zuständig?
  • Wenn Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt haben, ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd zuständig.
  • Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte – BfA –) gezahlt, ist diese Ihr Ansprechpartner.
  • Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt haben, ist sie für Sie der richtige Ansprechpartner.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd werden daher Anträge auf Kontenklärung und Rentenanträge von Versicherten bearbeitet, die
  • in Deutschland wohnen und (auch) in Kroatien gearbeitet haben oder
  • in Kroatien wohnen und (auch) in Deutschland gearbeitet haben  oder
  • sich als kroatische(r) Staatsangehörige(r) gewöhnlich außerhalb Deutschlands oder Kroatiens aufhalten.

Unsere Serviceleistungen:
  • Wir beantworten Ihre individuellen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.
  • Wir teilen Ihnen auf Ihren Antrag die im deutschen Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten mit und informieren Sie mit einer Rentenauskunft oder Renteninformation über die monatliche Rente, die bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen derzeit zu zahlen wäre.
  • Wir bearbeiten Ihren Antrag auf eine Rente oder auf Beitragserstattung aus der deutschen Rentenversicherung.
  • Wir leiten Ihren Antrag auf eine Rente aus der kroatischen Rentenversicherung an den dortigen Versicherungsträger weiter, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Wir zahlen die deutsche Rente nach Kroatien, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz haben.

Nähere Informationen zum Sozialversicherungsabkommen mit Kroatien enthalten die zweisprachigen Merkblätter im Anhang und die folgende Broschüre:
Formulare: In der Anlage finden Sie auch ausfüllbare PDF-Vordrucke für Anträge auf Versicherten- und Hinterbliebenenrenten sowie den Beschäftigungsfragebogen in beiden Sprachen.

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

07.04.2010