Frist für Riestersparer - Bis 31. Dezember 2009 müssen Zulagen für 2007 beantragt werden
4. Dezember 2009
Riester-Sparer aufgepasst: Bis zum 31. Dezember 2009 können die Zulagen für das Jahr 2007 beantragt werden. Wer diese Frist versäumt, verschenkt bares Geld. Der Anspruch auf die staatliche Förderung verfällt nach zwei Jahren. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.
Den Zulagenantrag bekommen die Sparer vom Anbieter des Riestervertrags zugeschickt. Persönliche Angaben müssen, wenn nötig, ergänzt werden. Der Anbieter leitet den Antrag anschließend an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Grundsätzlich muss die Zulage jedes Jahr beantragt werden. Es geht aber auch einfacher: Sparer können beim Anbieter einen Dauerzulagen-Antrag stellen. Die Förderung wird dann dem Riester-Vertrag automatisch gutgeschrieben und man muss nur noch mitteilen, wenn sich etwas ändert.
Auch wer bisher nicht „riestert“, kann sich noch alle Vorteile an Zulagen und Steuerersparnissen sichern. Vorausgesetzt er schließt bis Jahresende einen Vertrag ab und zahlt seinen Sparanteil ein.
Weitere Informationen zur Riester-Rente, wie die Höhe der Zulagen oder den notwendigen Betrag des Eigenanteils, erhält man bei allen Auskunfts – und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 88.
Erscheinungsdatum:
09.12.2009
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
09.12.2009