Bei Umzug an die Deutsche Rentenversicherung denken
9. Februar 2010
Wer als Rentner den Wohnort wechselt, sollte nicht versäumen, dies dem Renten Service der Deutschen Post AG mitzuteilen. Egal ob man eine neue Adresse im Inland hat oder seinen Aufenthalt auf Dauer ins Ausland verlegt. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.
Die Deutsche Post zahlt Renten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung an den Rentenempfänger. Um Überzahlungen zu vermeiden, werden Rentenzahlungen angehalten, sobald es heißt „unbekannt verzogen“. Daher sollte ein Wohnortwechsel rechtzeitig gemeldet werden.
Bei einem Umzug ins Ausland empfiehlt es sich außerdem, bei einem persönlichen Beratungsgespräch die Auswirkungen auf den eigenen Rentenbezug abzuklären.
Adressänderungen können mit einem Formular dem Renten Service der Deutschen Post gemeldet werden. Dieses steht unter www.rentenservice.com zur Verfügung oder ist in jeder Postfiliale erhältlich.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten die Beraterinnen und Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 480 88. An die Adressen und Öffnungszeiten der Ansprechpartner in der Region gelangt man über www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de.
Erscheinungsdatum:
10.02.2010
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
10.02.2010