Selbstverwaltung

In der sozialen Selbstverwaltung kommt die Verantwortung von Arbeitgebern und Versicherten für das System zum Ausdruck.

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das „Parlament“ des Rentenversicherungsträgers.
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Vorstand

Der Vorstand ist die „Regierung“ des Rentenversicherungsträgers.
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Geschäftsführung

Die Geschäftsführung verantwortet den täglichen Arbeitsablauf und damit das Funktionieren des Unternehmens.
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Satzung

Hier finden Sie die aktuelle Satzung des Trägers der Deutschen Rentenversicherung. Die Satzung wurde von der Vertreterversammlung beschlossen. In ihr werden Name, Sitz, Rechtsnatur und Aufgaben des Versicherungsträgers geregelt. Die Satzung gibt eine namentliche Auskunft über die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane.
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Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

18.01.2007