April 2008: Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten während einer Rehabilitation

Sie nehmen demnächst an einer medizinischen oder beruflichen Reha Ihres Rentenversicherungsträgers teil und sind einen großen Teil Ihrer Zeit nicht zu Hause. Wer kümmert sich während der Reha um Ihre Kinder und den Haushalt?
Die medizinische oder berufliche Reha soll nicht daran scheitern, dass Ihre im Haushalt lebenden Kinder unter 12 Jahre oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind durch Ihre Abwesenheit ohne häusliche Versorgung bleiben würden.
Die Rentenversicherung kann in solchen Fällen die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen, wenn keine andere Person im Haushalt lebt, die den Haushalt führen kann. Die Aufgabe der Haushaltshilfe besteht darin, die Kinder zu beaufsichtigen und hauswirtschaftlich tätig zu werden.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

April 2008: Haushaltshilfe: Die wichtigste Fragen und Antworten

  • Wann werden die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen?
  • Kann ich eine Haushaltshilfe selbst auswählen?
  • In welcher Höhe werden die Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet?
  • Kann ich auch meine Schwiegermutter als Haushaltshilfe auswählen?
  • Kann ich mein Kind auch zur Rehabilitation mitnehmen?
  • Ich habe keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, weil mein Kind älter als 12 Jahre ist. Gibt es Alternativen?
  • Muss ich einen Antrag stellen?

Mehr Information zum Thema: "April 2008: Haushaltshilfe: Die wichtigste Fragen und Antworten"

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

23.01.2009