Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Voraussetzungen
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie:- nach 1946 geboren sind
- das 65. Lebensjahr vollendet haben
- die besondere Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben und
- die Hinzuverdienstgrenzen einhalten
Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden angerechnet:
- Beiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
- Pflichtbeiträge, die während einer selbständigen Tätigkeit entrichtet wurden
- Zeiten geringfügiger Beschäftigung mit Beitragsentrichtung durch den Arbeitnehmer
- Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelte aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
- Pflichtbeiträge für Zeiten der nicht berufsmäßigen Pflege eines Angehörigen
- Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes
- Ersatzzeiten (z.B. Flucht, politische Haft DDR)
Nicht berücksichtigt werden:
- Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe
- Zeiten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich
- Zeiten aus einem Rentensplitting
- Zeiten für die freiwillige Beiträge entrichtet wurden
- Anrechnungszeiten
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
25.03.2009